Auftragsverarbeitungsvertrag

Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, angenommen von der Europäischen Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 — Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915 der Kommission vom 4. Juni 2021.
Auftragsverarbeiter: WebQuickster, Dänemark, CVR 32394159, USt-IdNr. DK32394159.
Version 1.0

Der Text der Klauseln 1 bis 10 ist der Standardtext der Europäischen Kommission und wird unverändert wiedergegeben. Nach Klausel 2 verpflichten sich die Parteien, ihn nicht zu ändern; nur die Anhänge dürfen ausgefüllt oder aktualisiert werden. Wo der Text der Kommission eine Wahlmöglichkeit vorsieht, wurde die für diesen Vertrag geltende Option gewählt: durchgehend Option 1 (Verordnung (EU) 2016/679) und in Klausel 7.7 Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung). Die fakultative Beitrittsklausel (Klausel 5) wird nicht verwendet.

Diese Klauseln sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebQuickster. Mit der Bestellung oder Nutzung der Dienste stimmt der Kunde als Verantwortlicher diesen Klauseln zu, mit WebQuickster als Auftragsverarbeiter. Anhang I wird zum Zeitpunkt der Bestellung mit den Kontodaten des Kunden ausgefüllt. Ein angemeldeter Kunde kann die auf seinem Konto akzeptierte Fassung dieser Klauseln mit ausgefülltem Anhang I im WebQuickster-Dashboard einsehen.

Abschnitt I

Klausel 1 — Zweck und Anwendungsbereich

  1. Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
  2. Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.
  3. Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
  4. Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
  5. Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
  6. Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.

Klausel 2 — Unabänderbarkeit der Klauseln

  1. Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
  2. Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.

Klausel 3 — Auslegung

  1. Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
  2. Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
  3. Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.

Klausel 4 — Vorrang

Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.

Abschnitt II — Pflichten der Parteien

Klausel 6 — Beschreibung der Verarbeitung

Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.

Klausel 7 — Pflichten der Parteien

7.1. Weisungen

  1. Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
  2. Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.

7.2. Zweckbindung

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.

7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.

7.4. Sicherheit der Verarbeitung

  1. Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
  2. Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

7.5. Sensible Daten

Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.

7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln

  1. Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
  2. Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
  3. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
  4. Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
  5. Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.

7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

  1. Allgemeine schriftliche Genehmigung: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Die vereinbarte Liste der Unterauftragsverarbeiter findet sich in Anhang IV.
  2. Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
  3. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
  4. Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
  5. Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche — im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist — das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.

7.8. Internationale Datenübermittlungen

  1. Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.
  2. Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.

Klausel 8 — Unterstützung des Verantwortlichen

  1. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
  2. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
  3. Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
    1. Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
    2. Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
    3. Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
    4. Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
  4. Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.

Klausel 9 — Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.

9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:

  1. bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
  2. bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
    1. die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
    2. die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
    3. die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
    Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
  3. bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.

9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten

Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:

  1. eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
  2. Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
  3. die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.

Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.

Abschnitt III — Schlussbestimmungen

Klausel 10 — Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags

  1. Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche — unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 — den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
  2. Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
    1. der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
    2. der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
    3. der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln oder der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
  3. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
  4. Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.

Anhang I — Liste der Parteien

Verantwortlicher

NameDer auf dem WebQuickster-Konto genannte Kunde.
AnschriftDie auf dem WebQuickster-Konto hinterlegte Anschrift.
Name, Position und Kontaktdaten der KontaktpersonDer Kontoinhaber, unter der auf dem Konto hinterlegten E-Mail-Adresse.
Unterschrift und Datum des BeitrittsElektronisch angenommen bei Bestellung des Dienstes. Datum des Beitritts ist das auf dem Konto erfasste Bestelldatum des Kunden.

Auftragsverarbeiter

NameWebQuickster, CVR 32394159, USt-IdNr. DK32394159
AnschriftEingetragen in Dänemark. Die vollständige eingetragene Anschrift wird auf Anfrage mitgeteilt und ist auf der Rechnung angegeben.
Name, Position und Kontaktdaten der KontaktpersonLasse Svendsen, Gründer. Datenschutzanfragen: support@webquickster.com oder über das Ticketsystem im WebQuickster-Dashboard.
DatenschutzbeauftragterNicht bestellt. WebQuickster ist nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet.
Unterschrift und Datum des BeitrittsAngenommen mit Annahme der Bestellung des Kunden, am selben Tag.

Anhang II — Beschreibung der Verarbeitung

Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden

Wird vom Verantwortlichen bestimmt. In der Regel:

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

Wird vom Verantwortlichen bestimmt. In der Regel:

Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien

Der Dienst ist nicht für die Verarbeitung sensibler Daten ausgelegt. Der Verantwortliche darf Daten im Anwendungsbereich von Artikel 9 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht auf dem Dienst speichern, ohne WebQuickster zuvor schriftlich zu informieren, damit die nach Klausel 7.5 erforderlichen besonderen Beschränkungen und zusätzlichen Garantien vor Beginn einer solchen Verarbeitung vereinbart und in diesem Anhang festgehalten werden können.

Wird eine solche Verarbeitung vereinbart, umfassen die hier festgehaltenen Garantien mindestens eine strenge Zweckbindung, einen auf namentlich benannte Personen beschränkten Zugang, die Protokollierung sämtlicher Zugriffe auf die betreffenden Daten sowie ein Verbot der Weitergabe über die in Anhang IV aufgeführten Unterauftragsverarbeiter hinaus.

Art der Verarbeitung

Speicherung, Hosting und technischer Betrieb einer oder mehrerer WordPress-Websites sowie der zugehörigen Datenbanken, Postfächer und Domains im Auftrag des Verantwortlichen. Dies umfasst: Speicherung und Auslieferung von Daten; Ausführung des Anwendungscodes des Verantwortlichen; Betrieb von Staging-Umgebungen; Erstellung, Aufbewahrung und Wiederherstellung von Backups; Übertragung, Empfang, Speicherung und Filterung von E-Mail; Prüfung gespeicherter Daten auf Schadsoftware und Spam; Erzeugung und Aufbewahrung von Server- und Zugriffsprotokollen; sowie technische Unterstützung auf Anfrage des Verantwortlichen, die einen Zugriff auf dessen Daten erfordern kann, soweit dies zur Behebung einer gemeldeten Störung erforderlich ist.

Zweck(e), zu dem/denen die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden

Ausschließlich zur Bereitstellung, Absicherung, Wartung und Unterstützung der vom Verantwortlichen nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebQuickster bestellten Hosting-Dienste. WebQuickster verarbeitet die personenbezogenen Daten des Verantwortlichen nicht zu eigenen Zwecken und verwendet sie insbesondere nicht für Profiling, Werbung, Weiterverkauf oder das Training von Modellen des maschinellen Lernens.

Dauer der Verarbeitung

Für die Laufzeit des Hosting-Vertrags und danach nur so lange, bis die Daten gemäß Klausel 10 Buchstabe d gelöscht oder zurückgegeben wurden. Backups bestehen aus täglichen Snapshots, die für die Laufzeit des Hosting-Vertrags aufbewahrt werden, sodass der Verantwortliche von jedem Zeitpunkt innerhalb dieser Laufzeit wiederherstellen kann; bei Beendigung wird das Backup-Repository zusammen mit den Kontodaten gelöscht. Server- und Zugriffsprotokolle werden 30 Tage aufbewahrt. Kontodaten beendeter Konten werden innerhalb von 30 Tagen nach Beendigung gelöscht, sofern nicht das Unionsrecht oder das Recht eines Mitgliedstaats eine längere Speicherung vorschreibt; ist eine solche Speicherung vorgeschrieben, werden nur die davon erfassten Daten für den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt.

Für die Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter: Gegenstand, Art und Dauer

Siehe Anhang IV.

Anhang III — Technische und organisatorische Maßnahmen

Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten

Maßnahmen zur Gewährleistung der fortdauernden Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste

Maßnahmen zur Gewährleistung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen

Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen

Maßnahmen zur Benutzeridentifikation und -berechtigung

Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung

Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung

Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit der Orte, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden

Maßnahmen zur Gewährleistung der Ereignisprotokollierung

Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich Standardkonfiguration

Maßnahmen für die interne IT-Verwaltung und IT-Sicherheitsverwaltung

Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität

Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Datenspeicherung

Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht

Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenübertragbarkeit und der Löschung

Vom Auftragsverarbeiter zu ergreifende besondere Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen (Klausel 8 Buchstabe d und Klausel 9.2)

Anhang IV — Liste der Unterauftragsverarbeiter

Der Verantwortliche hat nach Klausel 7.7 Buchstabe a die allgemeine schriftliche Genehmigung für die Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern aus der nachstehenden vereinbarten Liste erteilt. WebQuickster kündigt jede Hinzuziehung oder Ersetzung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich an, damit der Verantwortliche Einspruch erheben kann. Diese Liste wird auf dieser Seite gepflegt und aktuell gehalten.

#Name und AnschriftKontaktBeschreibung der Verarbeitung
1 Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25
91710 Gunzenhausen
Deutschland
Datenschutzkontakt wie von Hetzner veröffentlicht: hetzner.com/rechtliches/datenschutz — siehe auch den AVV von Hetzner (hetzner.com/AV/DPA_de.pdf) sowie deren technische und organisatorische Maßnahmen (hetzner.com/AV/TOM_de.pdf) Bereitstellung und Betrieb der Server- und Rechenzentrumsinfrastruktur, einschließlich physischer Sicherheit, Stromversorgung, Kühlung und Netzanbindung. Gegenstand: Infrastruktur-Hosting. Art: Speicherung und Übermittlung sämtlicher auf dem Dienst gehaltenen Daten, einschließlich der Speicherung von E-Mail-Daten. Dauer: für die Laufzeit des Hosting-Vertrags. Ort: Deutschland (EU) — Nürnberg und Falkenstein/Vogtland. Mit Hetzner wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen; die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Hetzner sind unter hetzner.com/AV/TOM_de.pdf veröffentlicht und werden jährlich durch einen externen Prüfer überprüft. Zertifizierungen: ISO/IEC 27001:2022 mit einem Anwendungsbereich, der Infrastruktur, Betrieb und Kundensupport der Rechenzentrumsparks umfasst; BSI C5 Typ 2; § 8a BSI-KritisV; sowie EMAS (ISO 14001) für das Umweltmanagement an den deutschen Standorten.
2 Cloudflare, Inc.
101 Townsend Street
San Francisco, CA 94107
Vereinigte Staaten
Datenschutzkontakt wie von Cloudflare veröffentlicht: cloudflare.com/trust-hub/privacy-and-data-protection Betrieb des in den Hosting-Tarifen enthaltenen Content Delivery Network. Gegenstand: Zwischenspeicherung und Auslieferung von Website-Inhalten sowie Filterung schädlichen Datenverkehrs. Art: Übermittlung und temporäre Zwischenspeicherung von Anfragen und Antworten, einschließlich Verbindungsdaten wie IP-Adressen, User-Agents und angeforderter URLs. Dauer: für die Laufzeit des Hosting-Vertrags. Ort: globales Edge-Netzwerk, einschließlich Servern außerhalb der EU. Übermittlungen außerhalb der EU sind durch den Datenverarbeitungszusatz von Cloudflare abgedeckt, der die von der Kommission nach Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassenen Standardvertragsklauseln einbezieht, wie in Klausel 7.8 vorgesehen.

Parteien, die keine Unterauftragsverarbeiter sind

Die folgenden Parteien werden aus Transparenzgründen genannt. Keine von ihnen ist Unterauftragsverarbeiter im Sinne der Klausel 7.7.

NameRolleErläuterung
Stripe Eigenständig Verantwortlicher Zahlungs- und Abonnementabwicklung für das Hosting-Entgelt. Stripe entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Zahlungsdaten zur Erfüllung eigener aufsichtsrechtlicher Pflichten und zur Betrugsprävention und handelt insoweit als eigenständig Verantwortlicher, nicht als Auftragsverarbeiter für WebQuickster. Zahlungsdaten sind nicht Gegenstand der Verarbeitung nach diesen Klauseln. Betroffen sind die Zahlungsdaten des Kontoinhabers selbst, nicht die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen des Verantwortlichen.
ClamAV Kein Dritter Die Prüfung auf Schadsoftware, Viren und Spam erfolgt mit ClamAV, einer Open-Source-Software, die auf eigenen Servern von WebQuickster in den oben genannten Rechenzentren läuft. Es werden keine Kundendaten zur Prüfung an Dritte übermittelt, und kein externer Anbieter erhält Zugriff darauf. Signaturdefinitionen werden auf die Server heruntergeladen; Kundendaten verlassen diese nicht.
Ausgehende E-Mail Kein Dritter E-Mail, die von auf dem Dienst gehosteten Postfächern gesendet und empfangen wird, wird über eigene Mailserver von WebQuickster in den oben genannten Rechenzentren abgewickelt. Ein Drittanbieter für transaktionale E-Mail wird nicht eingesetzt.