Auftragsverarbeitungsvertrag
Standardvertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, angenommen von der Europäischen
Kommission gemäß Artikel 28 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2016/679 — Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915
der Kommission vom 4. Juni 2021.
Auftragsverarbeiter: WebQuickster, Dänemark, CVR 32394159, USt-IdNr. DK32394159.
Version 1.0
Der Text der Klauseln 1 bis 10 ist der Standardtext der Europäischen Kommission und wird unverändert
wiedergegeben. Nach Klausel 2 verpflichten sich die Parteien, ihn nicht zu ändern; nur die Anhänge dürfen
ausgefüllt oder aktualisiert werden. Wo der Text der Kommission eine Wahlmöglichkeit vorsieht, wurde die für
diesen Vertrag geltende Option gewählt: durchgehend Option 1 (Verordnung (EU) 2016/679) und in Klausel 7.7
Option 2 (allgemeine schriftliche Genehmigung). Die fakultative Beitrittsklausel (Klausel 5) wird nicht
verwendet.
Diese Klauseln sind Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebQuickster. Mit
der Bestellung oder Nutzung der Dienste stimmt der Kunde als Verantwortlicher diesen Klauseln zu, mit
WebQuickster als Auftragsverarbeiter. Anhang I wird zum Zeitpunkt der Bestellung mit den Kontodaten des Kunden
ausgefüllt. Ein angemeldeter Kunde kann die auf seinem Konto akzeptierte Fassung dieser Klauseln mit
ausgefülltem Anhang I im WebQuickster-Dashboard einsehen.
Abschnitt I
Klausel 1 — Zweck und Anwendungsbereich
- Mit diesen Standardvertragsklauseln (im Folgenden „Klauseln“) soll die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sichergestellt werden.
- Die in Anhang I aufgeführten Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter haben diesen Klauseln zugestimmt, um die Einhaltung von Artikel 28 Absätze 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/679 zu gewährleisten.
- Diese Klauseln gelten für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Anhang II.
- Die Anhänge I bis IV sind Bestandteil der Klauseln.
- Diese Klauseln gelten unbeschadet der Verpflichtungen, denen der Verantwortliche gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
- Diese Klauseln stellen für sich allein genommen nicht sicher, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit internationalen Datenübermittlungen gemäß Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 erfüllt werden.
Klausel 2 — Unabänderbarkeit der Klauseln
- Die Parteien verpflichten sich, die Klauseln nicht zu ändern, es sei denn, zur Ergänzung oder Aktualisierung der in den Anhängen angegebenen Informationen.
- Dies hindert die Parteien nicht daran, die in diesen Klauseln festgelegten Standardvertragsklauseln in einen umfangreicheren Vertrag aufzunehmen und weitere Klauseln oder zusätzliche Garantien hinzuzufügen, sofern diese weder unmittelbar noch mittelbar im Widerspruch zu den Klauseln stehen oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneiden.
Klausel 3 — Auslegung
- Werden in diesen Klauseln die in der Verordnung (EU) 2016/679 definierten Begriffe verwendet, so haben diese Begriffe dieselbe Bedeutung wie in der betreffenden Verordnung.
- Diese Klauseln sind im Lichte der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 auszulegen.
- Diese Klauseln dürfen nicht in einer Weise ausgelegt werden, die den in der Verordnung (EU) 2016/679 vorgesehenen Rechten und Pflichten zuwiderläuft oder die Grundrechte oder Grundfreiheiten der betroffenen Personen beschneidet.
Klausel 4 — Vorrang
Im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Klauseln und den Bestimmungen damit zusammenhängender Vereinbarungen, die zwischen den Parteien bestehen oder später eingegangen oder geschlossen werden, haben diese Klauseln Vorrang.
Abschnitt II — Pflichten der Parteien
Klausel 6 — Beschreibung der Verarbeitung
Die Einzelheiten der Verarbeitungsvorgänge, insbesondere die Kategorien personenbezogener Daten und die Zwecke, für die die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden, sind in Anhang II aufgeführt.
Klausel 7 — Pflichten der Parteien
7.1. Weisungen
- Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist nach Unionsrecht oder nach dem Recht eines Mitgliedstaats, dem er unterliegt, zur Verarbeitung verpflichtet. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht dies nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. Der Verantwortliche kann während der gesamten Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten weitere Weisungen erteilen. Diese Weisungen sind stets zu dokumentieren.
- Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er der Auffassung ist, dass vom Verantwortlichen erteilte Weisungen gegen die Verordnung (EU) 2016/679 oder geltende Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten verstoßen.
7.2. Zweckbindung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur für den/die in Anhang II genannten spezifischen Zweck(e), sofern er keine weiteren Weisungen des Verantwortlichen erhält.
7.3. Dauer der Verarbeitung personenbezogener Daten
Die Daten werden vom Auftragsverarbeiter nur für die in Anhang II angegebene Dauer verarbeitet.
7.4. Sicherheit der Verarbeitung
- Der Auftragsverarbeiter ergreift mindestens die in Anhang III aufgeführten technischen und organisatorischen Maßnahmen, um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten. Dies umfasst den Schutz der Daten vor einer Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu den Daten führt (im Folgenden „Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“). Bei der Beurteilung des angemessenen Schutzniveaus tragen die Parteien dem Stand der Technik, den Implementierungskosten, der Art, dem Umfang, den Umständen und den Zwecken der Verarbeitung sowie den für die betroffenen Personen verbundenen Risiken gebührend Rechnung.
- Der Auftragsverarbeiter gewährt seinem Personal nur insoweit Zugang zu den personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, als dies für die Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags unbedingt erforderlich ist. Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der erhaltenen personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
7.5. Sensible Daten
Falls die Verarbeitung personenbezogene Daten betrifft, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, oder die genetische Daten oder biometrische Daten zum Zweck der eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Daten über die Gesundheit, das Sexualleben oder die sexuelle Ausrichtung einer Person oder Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten enthalten (im Folgenden „sensible Daten“), wendet der Auftragsverarbeiter spezielle Beschränkungen und/oder zusätzlichen Garantien an.
7.6. Dokumentation und Einhaltung der Klauseln
- Die Parteien müssen die Einhaltung dieser Klauseln nachweisen können.
- Der Auftragsverarbeiter bearbeitet Anfragen des Verantwortlichen bezüglich der Verarbeitung von Daten gemäß diesen Klauseln umgehend und in angemessener Weise.
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle Informationen zur Verfügung, die für den Nachweis der Einhaltung der in diesen Klauseln festgelegten und unmittelbar aus der Verordnung (EU) 2016/679 hervorgehenden Pflichten erforderlich sind. Auf Verlangen des Verantwortlichen gestattet der Auftragsverarbeiter ebenfalls die Prüfung der unter diese Klauseln fallenden Verarbeitungstätigkeiten in angemessenen Abständen oder bei Anzeichen für eine Nichteinhaltung und trägt zu einer solchen Prüfung bei. Bei der Entscheidung über eine Überprüfung oder Prüfung kann der Verantwortliche einschlägige Zertifizierungen des Auftragsverarbeiters berücksichtigen.
- Der Verantwortliche kann die Prüfung selbst durchführen oder einen unabhängigen Prüfer beauftragen. Die Prüfungen können auch Inspektionen in den Räumlichkeiten oder physischen Einrichtungen des Auftragsverarbeiters umfassen und werden gegebenenfalls mit angemessener Vorankündigung durchgeführt.
- Die Parteien stellen der/den zuständigen Aufsichtsbehörde(n) die in dieser Klausel genannten Informationen, einschließlich der Ergebnisse von Prüfungen, auf Anfrage zur Verfügung.
7.7. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
- Allgemeine schriftliche Genehmigung: Der Auftragsverarbeiter besitzt die allgemeine Genehmigung des Verantwortlichen für die Beauftragung von Unterauftragsverarbeitern, die in einer vereinbarten Liste aufgeführt sind. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus ausdrücklich in schriftlicher Form über alle beabsichtigten Änderungen dieser Liste durch Hinzufügen oder Ersetzen von Unterauftragsverarbeitern und räumt dem Verantwortlichen damit ausreichend Zeit ein, um vor der Beauftragung des/der betreffenden Unterauftragsverarbeiter/s Einwände gegen diese Änderungen erheben zu können. Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die erforderlichen Informationen zur Verfügung, damit dieser sein Widerspruchsrecht ausüben kann. Die vereinbarte Liste der Unterauftragsverarbeiter findet sich in Anhang IV.
- Beauftragt der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter mit der Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen), so muss diese Beauftragung im Wege eines Vertrags erfolgen, der dem Unterauftragsverarbeiter im Wesentlichen dieselben Datenschutzpflichten auferlegt wie diejenigen, die für den Auftragsverarbeiter gemäß diesen Klauseln gelten. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass der Unterauftragsverarbeiter die Pflichten erfüllt, denen der Auftragsverarbeiter entsprechend diesen Klauseln und gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 unterliegt.
- Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf dessen Verlangen eine Kopie einer solchen Untervergabevereinbarung und etwaiger späterer Änderungen zur Verfügung. Soweit es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen oder anderen vertraulichen Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, notwendig ist, kann der Auftragsverarbeiter den Wortlaut der Vereinbarung vor der Weitergabe einer Kopie unkenntlich machen.
- Der Auftragsverarbeiter haftet gegenüber dem Verantwortlichen in vollem Umfang dafür, dass der Unterauftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß dem mit dem Auftragsverarbeiter geschlossenen Vertrag nachkommt. Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den Verantwortlichen, wenn der Unterauftragsverarbeiter seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt.
- Der Auftragsverarbeiter vereinbart mit dem Unterauftragsverarbeiter eine Drittbegünstigtenklausel, wonach der Verantwortliche — im Falle, dass der Auftragsverarbeiter faktisch oder rechtlich nicht mehr besteht oder zahlungsunfähig ist — das Recht hat, den Untervergabevertrag zu kündigen und den Unterauftragsverarbeiter anzuweisen, die personenbezogenen Daten zu löschen oder zurückzugeben.
7.8. Internationale Datenübermittlungen
- Jede Übermittlung von Daten durch den Auftragsverarbeiter an ein Drittland oder eine internationale Organisation erfolgt ausschließlich auf der Grundlage dokumentierter Weisungen des Verantwortlichen oder zur Einhaltung einer speziellen Bestimmung nach dem Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, und muss mit Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 im Einklang stehen.
- Der Verantwortliche erklärt sich damit einverstanden, dass in Fällen, in denen der Auftragsverarbeiter einen Unterauftragsverarbeiter gemäß Klausel 7.7 für die Durchführung bestimmter Verarbeitungstätigkeiten (im Auftrag des Verantwortlichen) in Anspruch nimmt und diese Verarbeitungstätigkeiten eine Übermittlung personenbezogener Daten im Sinne von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 beinhalten, der Auftragsverarbeiter und der Unterauftragsverarbeiter die Einhaltung von Kapitel V der Verordnung (EU) 2016/679 sicherstellen können, indem sie Standardvertragsklauseln verwenden, die von der Kommission gemäß Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassen wurden, sofern die Voraussetzungen für die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln erfüllt sind.
Klausel 8 — Unterstützung des Verantwortlichen
- Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich über jeden Antrag, den er von der betroffenen Person erhalten hat. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, es sei denn, er wurde vom Verantwortlichen dazu ermächtigt.
- Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflicht, Anträge betroffener Personen auf Ausübung ihrer Rechte zu beantworten. Bei der Erfüllung seiner Pflichten gemäß den Buchstaben a und b befolgt der Auftragsverarbeiter die Weisungen des Verantwortlichen.
- Abgesehen von der Pflicht des Auftragsverarbeiters, den Verantwortlichen gemäß Klausel 8 Buchstabe b zu unterstützen, unterstützt der Auftragsverarbeiter unter Berücksichtigung der Art der Datenverarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen den Verantwortlichen zudem bei der Einhaltung der folgenden Pflichten:
- Pflicht zur Durchführung einer Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten (im Folgenden „Datenschutz-Folgenabschätzung“), wenn eine Form der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat;
- Pflicht zur Konsultation der zuständigen Aufsichtsbehörde(n) vor der Verarbeitung, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft;
- Pflicht zur Gewährleistung, dass die personenbezogenen Daten sachlich richtig und auf dem neuesten Stand sind, indem der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen unverzüglich unterrichtet, wenn er feststellt, dass die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder veraltet sind;
- Verpflichtungen gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) 2016/679.
- Die Parteien legen in Anhang III die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen durch den Auftragsverarbeiter bei der Anwendung dieser Klausel sowie den Anwendungsbereich und den Umfang der erforderlichen Unterstützung fest.
Klausel 9 — Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten arbeitet der Auftragsverarbeiter mit dem Verantwortlichen zusammen und unterstützt ihn entsprechend, damit der Verantwortliche seinen Verpflichtungen gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 nachkommen kann, wobei der Auftragsverarbeiter die Art der Verarbeitung und die ihm zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt.
9.1. Verletzung des Schutzes der vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Verantwortlichen verarbeiteten Daten unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen wie folgt:
- bei der unverzüglichen Meldung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n), nachdem dem Verantwortlichen die Verletzung bekannt wurde, sofern relevant (es sei denn, die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten führt voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die persönlichen Rechte und Freiheiten natürlicher Personen);
- bei der Einholung der folgenden Informationen, die gemäß Artikel 33 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/679 in der Meldung des Verantwortlichen anzugeben sind, wobei diese Informationen mindestens Folgendes umfassen müssen:
- die Art der personenbezogenen Daten, soweit möglich, mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen sowie der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;
- die wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;
- die vom Verantwortlichen ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt;
- bei der Einhaltung der Pflicht gemäß Artikel 34 der Verordnung (EU) 2016/679, die betroffene Person unverzüglich von der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu benachrichtigen, wenn diese Verletzung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge hat.
9.2. Verletzung des Schutzes der vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten Daten meldet der Auftragsverarbeiter diese dem Verantwortlichen unverzüglich, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde. Diese Meldung muss zumindest folgende Informationen enthalten:
- eine Beschreibung der Art der Verletzung (möglichst unter Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen und der ungefähren Zahl der betroffenen Datensätze);
- Kontaktdaten einer Anlaufstelle, bei der weitere Informationen über die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten eingeholt werden können;
- die voraussichtlichen Folgen und die ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
Wenn und soweit nicht alle diese Informationen zur gleichen Zeit bereitgestellt werden können, enthält die ursprüngliche Meldung die zu jenem Zeitpunkt verfügbaren Informationen, und weitere Informationen werden, sobald sie verfügbar sind, anschließend ohne unangemessene Verzögerung bereitgestellt.
Die Parteien legen in Anhang III alle sonstigen Angaben fest, die der Auftragsverarbeiter zur Verfügung zu stellen hat, um den Verantwortlichen bei der Erfüllung von dessen Pflichten gemäß den Artikeln 33 und 34 der Verordnung (EU) 2016/679 zu unterstützen.
Abschnitt III — Schlussbestimmungen
Klausel 10 — Verstöße gegen die Klauseln und Beendigung des Vertrags
- Falls der Auftragsverarbeiter seinen Pflichten gemäß diesen Klauseln nicht nachkommt, kann der Verantwortliche — unbeschadet der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 — den Auftragsverarbeiter anweisen, die Verarbeitung personenbezogener Daten auszusetzen, bis er diese Klauseln einhält oder der Vertrag beendet ist. Der Auftragsverarbeiter unterrichtet den Verantwortlichen unverzüglich, wenn er aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage ist, diese Klauseln einzuhalten.
- Der Verantwortliche ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn
- der Verantwortliche die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragsverarbeiter gemäß Buchstabe a ausgesetzt hat und die Einhaltung dieser Klauseln nicht innerhalb einer angemessenen Frist, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach der Aussetzung, wiederhergestellt wurde;
- der Auftragsverarbeiter in erheblichem Umfang oder fortdauernd gegen diese Klauseln verstößt oder seine Verpflichtungen gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 nicht erfüllt;
- der Auftragsverarbeiter einer bindenden Entscheidung eines zuständigen Gerichts oder der zuständigen Aufsichtsbehörde(n), die seine Pflichten gemäß diesen Klauseln oder der Verordnung (EU) 2016/679 zum Gegenstand hat, nicht nachkommt.
- Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen, soweit er die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß diesen Klauseln betrifft, wenn der Verantwortliche auf der Erfüllung seiner Anweisungen besteht, nachdem er vom Auftragsverarbeiter darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass seine Anweisungen gegen geltende rechtliche Anforderungen gemäß Klausel 7.1 Buchstabe b verstoßen.
- Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen alle im Auftrag des Verantwortlichen verarbeiteten personenbezogenen Daten und bescheinigt dem Verantwortlichen, dass dies erfolgt ist, oder er gibt alle personenbezogenen Daten an den Verantwortlichen zurück und löscht bestehende Kopien, sofern nicht nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten eine Verpflichtung zur Speicherung der personenbezogenen Daten besteht. Bis zur Löschung oder Rückgabe der Daten gewährleistet der Auftragsverarbeiter weiterhin die Einhaltung dieser Klauseln.
Anhang I — Liste der Parteien
Verantwortlicher
| Name | Der auf dem WebQuickster-Konto genannte Kunde. |
| Anschrift | Die auf dem WebQuickster-Konto hinterlegte Anschrift. |
| Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson | Der Kontoinhaber, unter der auf dem Konto hinterlegten E-Mail-Adresse. |
| Unterschrift und Datum des Beitritts | Elektronisch angenommen bei Bestellung des Dienstes. Datum des Beitritts ist das auf dem Konto erfasste Bestelldatum des Kunden. |
Auftragsverarbeiter
| Name | WebQuickster, CVR 32394159, USt-IdNr. DK32394159 |
| Anschrift | Eingetragen in Dänemark. Die vollständige eingetragene Anschrift wird auf Anfrage mitgeteilt und ist auf der Rechnung angegeben. |
| Name, Position und Kontaktdaten der Kontaktperson | Lasse Svendsen, Gründer. Datenschutzanfragen: support@webquickster.com oder über das Ticketsystem im WebQuickster-Dashboard. |
| Datenschutzbeauftragter | Nicht bestellt. WebQuickster ist nach Artikel 37 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet. |
| Unterschrift und Datum des Beitritts | Angenommen mit Annahme der Bestellung des Kunden, am selben Tag. |
Anhang II — Beschreibung der Verarbeitung
Kategorien betroffener Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden
Wird vom Verantwortlichen bestimmt. In der Regel:
- Besucher der Websites des Verantwortlichen;
- registrierte Nutzer und Kunden der Websites des Verantwortlichen, einschließlich WordPress- und WooCommerce-Konten;
- Absender und Empfänger von E-Mails, die an auf dem Dienst gehostete Postfächer gesendet oder von diesen versendet werden;
- Beschäftigte, Auftragnehmer und sonstige Personen, denen der Verantwortliche Zugang zum Hosting-Konto gewährt;
- alle weiteren Kategorien betroffener Personen, deren Daten der Verantwortliche auf dem Dienst speichert.
Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten
Wird vom Verantwortlichen bestimmt. In der Regel:
- Identifikations- und Kontaktdaten: Namen, E-Mail-Adressen, Postanschriften, Telefonnummern;
- Kontodaten: Benutzernamen, gehashte Passwörter, Rollen und Berechtigungen;
- technische Daten: IP-Adressen, User-Agents, Sitzungskennungen, Server- und Anwendungsprotokolle;
- Inhaltsdaten: Texte, Bilder, Dokumente und sonstige Dateien, die von oder im Auftrag betroffener Personen hochgeladen werden;
- Bestell- und zahlungsbezogene Daten, die in den Anwendungen des Verantwortlichen erfasst werden, etwa WooCommerce-Bestelldatensätze;
- E-Mail-Inhalte, Anhänge und Metadaten der auf dem Dienst gehosteten Postfächer;
- alle weiteren Kategorien personenbezogener Daten, die der Verantwortliche auf dem Dienst speichert.
Verarbeitete sensible Daten (falls zutreffend) und angewandte Beschränkungen oder Garantien
Der Dienst ist nicht für die Verarbeitung sensibler Daten ausgelegt. Der Verantwortliche darf Daten im
Anwendungsbereich von Artikel 9 oder Artikel 10 der Verordnung (EU) 2016/679 nicht auf dem Dienst speichern, ohne
WebQuickster zuvor schriftlich zu informieren, damit die nach Klausel 7.5 erforderlichen besonderen Beschränkungen
und zusätzlichen Garantien vor Beginn einer solchen Verarbeitung vereinbart und in diesem Anhang festgehalten
werden können.
Wird eine solche Verarbeitung vereinbart, umfassen die hier festgehaltenen Garantien mindestens eine strenge
Zweckbindung, einen auf namentlich benannte Personen beschränkten Zugang, die Protokollierung sämtlicher Zugriffe
auf die betreffenden Daten sowie ein Verbot der Weitergabe über die in Anhang IV aufgeführten
Unterauftragsverarbeiter hinaus.
Art der Verarbeitung
Speicherung, Hosting und technischer Betrieb einer oder mehrerer WordPress-Websites sowie der zugehörigen
Datenbanken, Postfächer und Domains im Auftrag des Verantwortlichen. Dies umfasst: Speicherung und Auslieferung
von Daten; Ausführung des Anwendungscodes des Verantwortlichen; Betrieb von Staging-Umgebungen; Erstellung,
Aufbewahrung und Wiederherstellung von Backups; Übertragung, Empfang, Speicherung und Filterung von E-Mail;
Prüfung gespeicherter Daten auf Schadsoftware und Spam; Erzeugung und Aufbewahrung von Server- und
Zugriffsprotokollen; sowie technische Unterstützung auf Anfrage des Verantwortlichen, die einen Zugriff auf
dessen Daten erfordern kann, soweit dies zur Behebung einer gemeldeten Störung erforderlich ist.
Zweck(e), zu dem/denen die personenbezogenen Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet werden
Ausschließlich zur Bereitstellung, Absicherung, Wartung und Unterstützung der vom Verantwortlichen nach den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WebQuickster bestellten Hosting-Dienste. WebQuickster verarbeitet die
personenbezogenen Daten des Verantwortlichen nicht zu eigenen Zwecken und verwendet sie insbesondere nicht für
Profiling, Werbung, Weiterverkauf oder das Training von Modellen des maschinellen Lernens.
Dauer der Verarbeitung
Für die Laufzeit des Hosting-Vertrags und danach nur so lange, bis die Daten gemäß Klausel 10 Buchstabe d
gelöscht oder zurückgegeben wurden. Backups bestehen aus täglichen Snapshots, die für die Laufzeit des
Hosting-Vertrags aufbewahrt werden, sodass der Verantwortliche von jedem Zeitpunkt innerhalb dieser Laufzeit
wiederherstellen kann; bei Beendigung wird das Backup-Repository zusammen mit den Kontodaten gelöscht. Server- und
Zugriffsprotokolle werden 30 Tage aufbewahrt. Kontodaten beendeter Konten werden innerhalb von
30 Tagen nach Beendigung gelöscht, sofern nicht das Unionsrecht oder das Recht eines
Mitgliedstaats eine längere Speicherung vorschreibt; ist eine solche Speicherung vorgeschrieben, werden nur die
davon erfassten Daten für den vorgeschriebenen Zeitraum aufbewahrt.
Für die Verarbeitung durch Unterauftragsverarbeiter: Gegenstand, Art und Dauer
Siehe Anhang IV.
Anhang III — Technische und organisatorische Maßnahmen
Maßnahmen zur Pseudonymisierung und Verschlüsselung personenbezogener Daten
- TLS-Verschlüsselung für alle gehosteten Websites, kostenlos über automatisch ausgestellte und erneuerte Zertifikate.
- TLS-Verschlüsselung für das WebQuickster-Dashboard und für den E-Mail-Transport (SMTP, IMAP, POP3).
- Administrativer Zugriff auf Server ausschließlich über SSH mit verschlüsselter schlüsselbasierter Authentifizierung.
- Kontopasswörter werden als gesalzene Einweg-Hashes gespeichert; Klartextpasswörter werden nicht aufbewahrt.
- Backups sind im Ruhezustand verschlüsselt. Das Backup-Repository ist mit AES-256 verschlüsselt und kann nur mit dem Repository-Schlüssel gelesen werden, der getrennt von den Backup-Daten aufbewahrt wird.
- Aktive Speichervolumes sind im Ruhezustand nicht verschlüsselt. Die Vertraulichkeit der Daten auf aktiven Volumes wird durch Dateisystem-Isolation je Konto in getrennten Jails, Prozess- und Ressourcen-Isolation je Konto, beschränkten administrativen Zugriff sowie die physischen Sicherheitsmaßnahmen des in Anhang IV genannten Rechenzentrumsbetreibers geschützt.
Maßnahmen zur Gewährleistung der fortdauernden Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Verarbeitungssysteme und -dienste
- Jedes Kundenkonto läuft in einem eigenen Jail mit eigenem Dateisystem-Root, sodass ein Konto die Dateien eines anderen Kontos weder lesen noch schreiben kann.
- Dedizierte Ressourcen werden je Konto über Linux Control Groups (cgroups) durchgesetzt. CPU und Arbeitsspeicher werden je Konto zugeteilt und können von keinem anderen Konto verbraucht werden.
- Dateisystem- und Prozessisolation zwischen Konten; je Website eine eigene Datenbank.
- Prüfung gespeicherter Daten und eingehender E-Mail auf Schadsoftware, Viren und Spam.
- Firewall und Netzwerkfilterung auf Host-Ebene.
- Betriebssystem, Webserver, PHP und Datenbanksoftware werden auf unterstützten Versionen gehalten und in einem regelmäßigen Zyklus gepatcht.
- Überwachung der Verfügbarkeit von Host und Diensten mit Alarmierung.
- Redundante Strom- und Netzanbindung auf Rechenzentrumsebene, bereitgestellt durch den in Anhang IV genannten Unterauftragsverarbeiter.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Fähigkeit, die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten und den Zugang zu ihnen bei einem physischen oder technischen Zwischenfall rasch wiederherzustellen
- Automatisierte tägliche Snapshot-Backups von Website-Dateien und Datenbanken.
- Selbstbedienungs-Wiederherstellung von Dateien und Ordnern über das WebQuickster-Dashboard.
- Backup-Aufbewahrung: Snapshots werden für die Laufzeit des Hosting-Vertrags aufbewahrt, entsprechend Anhang II, sodass eine Wiederherstellung von jedem Zeitpunkt innerhalb der Laufzeit möglich ist.
- Backups werden in einem verschlüsselten Repository gespeichert, wie oben beschrieben.
- Das Wiederherstellungsverfahren wird mindestens jährlich getestet und das Ergebnis dokumentiert.
Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der Wirksamkeit der technischen und organisatorischen Maßnahmen
- Überprüfung dieser technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens jährlich sowie nach jeder wesentlichen Änderung der Plattform.
- Überprüfung der Konten und Berechtigungen mit Zugriff auf Kundendaten mindestens jährlich; der Zugriff wird entzogen, sobald er nicht mehr erforderlich ist.
- Schwachstellenprüfung und Patch-Review: Pakete für Betriebssystem, Webserver, PHP und Datenbank werden in einem regelmäßigen Zyklus überprüft und gepatcht; Sicherheitsupdates werden ohne Abwarten des nächsten Zyklus eingespielt. Die Schadsoftware- und Virenprüfung gespeicherter Daten läuft fortlaufend.
Maßnahmen zur Benutzeridentifikation und -berechtigung
- Individuelle, namentlich zugeordnete Konten für alle Mitarbeiter von WebQuickster mit administrativem Zugriff; gemeinsam genutzte Zugangsdaten werden nicht verwendet.
- Zugriff wird streng nach dem Erforderlichkeitsprinzip gewährt, beschränkt auf das, was zur Durchführung, Verwaltung und Überwachung des Vertrags notwendig ist.
- Der administrative Zugriff auf Server erfolgt über SSH-Schlüssel. Eine Passwort-Authentifizierung wird für den administrativen Zugriff nicht verwendet.
- Der SSH-Zugang von Kunden wird per Passwort authentifiziert und ist auf das jeweils eigene Jail des Kunden beschränkt; ein Kunde kann weder ein anderes Konto noch das Host-System erreichen.
- Die Authentifizierung von Kunden am Dashboard erfolgt über ein Anwendungs-Token in Verbindung mit einer E-Mail-Verifizierung, sodass der Zugang sowohl den hinterlegten Berechtigungsnachweis als auch die Verfügungsgewalt über die registrierte E-Mail-Adresse voraussetzt.
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Übermittlung
- TLS für Website-, Dashboard- und E-Mail-Verkehr wie oben beschrieben.
- Administrativer Zugriff und Dateiübertragung ausschließlich über SSH/SFTP; unverschlüsseltes FTP wird nicht angeboten.
Maßnahmen zum Schutz der Daten während der Speicherung
- SSD-Speicher in Rechenzentren in der EU, mit Dateisystem-Isolation je Konto in getrennten Jails.
- Backups werden innerhalb der EU in einem mit AES-256 verschlüsselten Repository gespeichert.
- Aktive Speichervolumes sind im Ruhezustand nicht verschlüsselt, wie oben angegeben.
Maßnahmen zur Gewährleistung der physischen Sicherheit der Orte, an denen personenbezogene Daten verarbeitet werden
- Die gesamte Verarbeitung findet in Rechenzentren statt, die von dem in Anhang IV genannten Unterauftragsverarbeiter in Deutschland betrieben werden.
- Zu den physischen Sicherheitsmaßnahmen an diesen Standorten gehören Perimetersicherung, Zutrittskontrolle mit Berechtigungsprüfung, Videoüberwachung und durchgehende Besetzung. Diese Maßnahmen werden vom Unterauftragsverarbeiter umgesetzt und dokumentiert.
- Mitarbeiter von WebQuickster haben keinen physischen Zugang zur Server-Hardware.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Ereignisprotokollierung
- Server-, Webserver- und Mail-Protokolle zur Erfassung von Zugriffen und Systemereignissen.
- Protokollierung administrativer Zugriffe auf Kundenumgebungen.
- Aufbewahrung der Protokolle wie in Anhang II angegeben; Protokolle werden ausschließlich zu Sicherheits- und Betriebszwecken verwendet.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Systemkonfiguration, einschließlich Standardkonfiguration
- Standardisierte Servereinrichtung und Kontobereitstellung, sodass neue Konten dieselbe gehärtete Konfiguration übernehmen.
- Unterstützte PHP-Versionen mit dokumentiertem Upgrade-Pfad; serverseitiges Caching ist standardmäßig konfiguriert.
- TLS-Zertifikate werden bei der Bereitstellung automatisch ausgestellt und erneuert, sodass Transportverschlüsselung der Standardzustand und keine Option ist.
Maßnahmen für die interne IT-Verwaltung und IT-Sicherheitsverwaltung
- Schriftliche Vertraulichkeitsverpflichtungen für alle Personen mit Zugriff auf Kundendaten.
- Dokumentiertes Verfahren für den Umgang mit Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten, einschließlich Unterstützung und Benachrichtigung des Verantwortlichen nach Klausel 9.
- Dokumentiertes Verfahren für den Umgang mit vom Verantwortlichen weitergeleiteten Anfragen betroffener Personen nach Klausel 8.
- Dokumentiertes Verfahren für die Hinzuziehung oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern, einschließlich der nach Klausel 7.7 Buchstabe a erforderlichen Vorankündigung von 30 Tagen.
Maßnahmen zur Zertifizierung/Qualitätssicherung von Prozessen und Produkten
- WebQuickster verfügt über keine Zertifizierung nach Artikel 42 der Verordnung (EU) 2016/679.
- Die Zertifizierungen des Unterauftragsverarbeiters sind in Anhang IV aufgeführt.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenminimierung
- WebQuickster erhebt von sich aus keine personenbezogenen Daten der betroffenen Personen des Verantwortlichen; der Inhalt der gehosteten Umgebung wird ausschließlich vom Verantwortlichen bestimmt.
- Protokolldaten beschränken sich auf das, was für Sicherheit und Betrieb des Dienstes erforderlich ist.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität
- Der Verantwortliche behält die vollständige administrative Kontrolle über seine Daten und kann diese jederzeit über das Dashboard, SSH oder WP-CLI berichtigen oder löschen.
- WebQuickster informiert den Verantwortlichen unverzüglich, wenn ihm bekannt wird, dass von ihm verarbeitete Daten unrichtig oder veraltet sind, wie in Klausel 8 Buchstabe c Nummer 3 vorgesehen.
Maßnahmen zur Gewährleistung einer begrenzten Datenspeicherung
- Aufbewahrungsfristen für Backups, Protokolle und beendete Konten wie in Anhang II angegeben.
- Löschung oder Rückgabe aller personenbezogenen Daten bei Beendigung gemäß Klausel 10 Buchstabe d, auf Anfrage mit schriftlicher Bestätigung an den Verantwortlichen.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Rechenschaftspflicht
- Diese Klauseln und Anhänge werden veröffentlicht und versioniert; die jeweils geltende Fassung und ihr Datum werden festgehalten.
- Aufzeichnungen über Mitteilungen zu Unterauftragsverarbeitern, Meldungen von Datenschutzverletzungen und bearbeitete Anfragen betroffener Personen.
Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenübertragbarkeit und der Löschung
- Der Verantwortliche verfügt in jedem Tarif über SSH- und WP-CLI-Zugang und kann Dateien, Datenbanken und Postfächer jederzeit in gängigen Formaten exportieren, ohne Mitwirkung von WebQuickster.
- Mit jeder WordPress-Website wird automatisch ein Plugin für Migration und Backup installiert, mit dem der Verantwortliche eine vollständige Website einschließlich Dateien und Datenbank aus der WordPress-Administration exportieren und andernorts importieren kann.
- Das Backup-Repository selbst liegt außerhalb der Kundenumgebung in einem eigenen Format und ist nicht direkt herunterladbar. Wünscht der Verantwortliche eine Kopie der Backup-Daten anstelle eines Exports der aktiven Website, stellt WebQuickster diese auf Anfrage über das Ticketsystem bereit.
- In der Hosting-Umgebung ist nichts gesperrt: Der Verantwortliche behält die Kontrolle über
wp-config.php, .htaccess sowie die Auswahl seiner Plugins und Themes.
- Bei Beendigung werden die Daten nach Wahl des Verantwortlichen gemäß Klausel 10 Buchstabe d gelöscht oder zurückgegeben.
Vom Auftragsverarbeiter zu ergreifende besondere Maßnahmen zur Unterstützung des Verantwortlichen (Klausel 8 Buchstabe d und Klausel 9.2)
- Auf Anfrage des Verantwortlichen stellt WebQuickster die für einen vermuteten Vorfall relevanten Server- und Zugriffsprotokolle sowie Informationen zu Speicherorten und Kategorien der gespeicherten Daten bereit, soweit ihm diese vorliegen.
- WebQuickster leitet jede unmittelbar von einer betroffenen Person erhaltene Anfrage an den Verantwortlichen weiter, ohne selbst darauf zu antworten, und handelt nach dessen Weisung beim Auffinden, Exportieren, Berichtigen oder Löschen der betreffenden Daten.
- Bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Daten des Verantwortlichen betrifft, stellt WebQuickster die in Klausel 9.2 Buchstaben a bis c genannten Informationen, eine namentlich benannte Ansprechperson sowie weitere Informationen bereit, sobald diese vorliegen.
- WebQuickster stellt auf Anfrage die Angaben dieses Anhangs sowie des Anhangs IV für das Verarbeitungsverzeichnis und die Datenschutz-Folgenabschätzungen des Verantwortlichen bereit.
Anhang IV — Liste der Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche hat nach Klausel 7.7 Buchstabe a die allgemeine schriftliche Genehmigung für die
Hinzuziehung von Unterauftragsverarbeitern aus der nachstehenden vereinbarten Liste erteilt. WebQuickster
kündigt jede Hinzuziehung oder Ersetzung mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich an, damit der Verantwortliche
Einspruch erheben kann. Diese Liste wird auf dieser Seite gepflegt und aktuell gehalten.
| # | Name und Anschrift | Kontakt | Beschreibung der Verarbeitung |
| 1 |
Hetzner Online GmbH Industriestr. 25 91710 Gunzenhausen Deutschland |
Datenschutzkontakt wie von Hetzner veröffentlicht: hetzner.com/rechtliches/datenschutz — siehe auch den AVV von Hetzner (hetzner.com/AV/DPA_de.pdf) sowie deren technische und organisatorische Maßnahmen (hetzner.com/AV/TOM_de.pdf) |
Bereitstellung und Betrieb der Server- und Rechenzentrumsinfrastruktur, einschließlich physischer Sicherheit, Stromversorgung, Kühlung und Netzanbindung. Gegenstand: Infrastruktur-Hosting. Art: Speicherung und Übermittlung sämtlicher auf dem Dienst gehaltenen Daten, einschließlich der Speicherung von E-Mail-Daten. Dauer: für die Laufzeit des Hosting-Vertrags. Ort: Deutschland (EU) — Nürnberg und Falkenstein/Vogtland. Mit Hetzner wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Artikel 28 DSGVO geschlossen; die technischen und organisatorischen Maßnahmen von Hetzner sind unter hetzner.com/AV/TOM_de.pdf veröffentlicht und werden jährlich durch einen externen Prüfer überprüft. Zertifizierungen: ISO/IEC 27001:2022 mit einem Anwendungsbereich, der Infrastruktur, Betrieb und Kundensupport der Rechenzentrumsparks umfasst; BSI C5 Typ 2; § 8a BSI-KritisV; sowie EMAS (ISO 14001) für das Umweltmanagement an den deutschen Standorten. |
| 2 |
Cloudflare, Inc. 101 Townsend Street San Francisco, CA 94107 Vereinigte Staaten |
Datenschutzkontakt wie von Cloudflare veröffentlicht: cloudflare.com/trust-hub/privacy-and-data-protection |
Betrieb des in den Hosting-Tarifen enthaltenen Content Delivery Network. Gegenstand: Zwischenspeicherung und Auslieferung von Website-Inhalten sowie Filterung schädlichen Datenverkehrs. Art: Übermittlung und temporäre Zwischenspeicherung von Anfragen und Antworten, einschließlich Verbindungsdaten wie IP-Adressen, User-Agents und angeforderter URLs. Dauer: für die Laufzeit des Hosting-Vertrags. Ort: globales Edge-Netzwerk, einschließlich Servern außerhalb der EU. Übermittlungen außerhalb der EU sind durch den Datenverarbeitungszusatz von Cloudflare abgedeckt, der die von der Kommission nach Artikel 46 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 erlassenen Standardvertragsklauseln einbezieht, wie in Klausel 7.8 vorgesehen. |
Parteien, die keine Unterauftragsverarbeiter sind
Die folgenden Parteien werden aus Transparenzgründen genannt. Keine von ihnen ist Unterauftragsverarbeiter im
Sinne der Klausel 7.7.
| Name | Rolle | Erläuterung |
| Stripe |
Eigenständig Verantwortlicher |
Zahlungs- und Abonnementabwicklung für das Hosting-Entgelt. Stripe entscheidet über Zwecke und Mittel der Verarbeitung von Zahlungsdaten zur Erfüllung eigener aufsichtsrechtlicher Pflichten und zur Betrugsprävention und handelt insoweit als eigenständig Verantwortlicher, nicht als Auftragsverarbeiter für WebQuickster. Zahlungsdaten sind nicht Gegenstand der Verarbeitung nach diesen Klauseln. Betroffen sind die Zahlungsdaten des Kontoinhabers selbst, nicht die personenbezogenen Daten der betroffenen Personen des Verantwortlichen. |
| ClamAV |
Kein Dritter |
Die Prüfung auf Schadsoftware, Viren und Spam erfolgt mit ClamAV, einer Open-Source-Software, die auf eigenen Servern von WebQuickster in den oben genannten Rechenzentren läuft. Es werden keine Kundendaten zur Prüfung an Dritte übermittelt, und kein externer Anbieter erhält Zugriff darauf. Signaturdefinitionen werden auf die Server heruntergeladen; Kundendaten verlassen diese nicht. |
| Ausgehende E-Mail |
Kein Dritter |
E-Mail, die von auf dem Dienst gehosteten Postfächern gesendet und empfangen wird, wird über eigene Mailserver von WebQuickster in den oben genannten Rechenzentren abgewickelt. Ein Drittanbieter für transaktionale E-Mail wird nicht eingesetzt. |